Wissenswertes:

Kaufen Sie ein Ein- oder Zwei-Familienhaus, so müssen Sie nach der Übergabe eines Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Ausweis mit einer Person führen, die zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt ist, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.“

Zur Beratung berechtigt sind zum Beispiel staatlich zertifizierte Energieberater oder die Sprengnetter EnergieWert-Experten.

Wenn Sie ein Gebäude renovieren oder modernisieren müssen die ausführende Firmen dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der folgenden Arbeiten bestätigen, dass die Anforderungen des GEG umgesetzt wurden.

  • Änderungen von Außenbauteilen
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Einbau von einer Zentralheizung
  • Ausstattung von Zentralheizungen mit Regelungseinrichtungen
  • Einbau von Umwälz /Zirkulationspumpen in Heiz und Warmwasseranlagen
  • Dämmung von Warmwasser-, Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen
  • Einbau von Klima- und raumlufttechnischen Anlagen
  • Diese Erklärung ist vom Eigentümer 10 Jahre aufzubewahren.

Ein Verkäufer/ Vermieter/ Verpächter/ Leasinggeber und jetzt auch der Immobilienmakler müssen spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis zur Verfügung stellen.

Der Energieausweis ist bei der Besichtigung deutlich sichtbar auszuhängen oder zu legen.

Der Endenergieverbrauch des Gebäudes muss in allen Anzeigen oder öffentlichen Aushängen mitgeteilt werden und ist eine Pflichtangabe in Immobilienanzeigen.

Nach Abschluss eines Miet-/Kaufvertrags ist der Energieausweis oder eine Kopie zu übergeben.